Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2018).
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridor-Kinder).
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen.
Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2024/25) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2025/26) eingeschult wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2025/26) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2024/25) schulpflichtig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.
Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2018 und dem 31. Dezember 2018 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Schuleinschreibung an der Grundschule Bockhorn für das Schuljahr 2024/2025
Die Schuleinschreibung an der Grundschule Bockhorn findet voraussichtlich am Dienstag, 19.03.2024 zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr statt.
Anzumelden sind alle Kinder,
- die bis zum 30. September 2018 geboren wurden und ihren Wohnsitz innerhalb des Schulsprengels Bockhorn haben.
- Außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im vorigen Schuljahr zurückgestellt wurden oder
- deren Eltern die Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/25 verschoben haben.
Die Erziehungsberechtigten sollten persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und ggf. Taufurkunde oder das Familienstammbuch mit.
Außerdem ist der Nachweis über eine Schuleingangsuntersuchung mitzubringen oder bis zum Schuljahresbeginn nachzureichen.
Darüber hinaus sollen Sie die Schule informieren, soweit diese Untersuchung Feststellungen erbracht hat, die für die Unterrichtsgestaltung und das Schulleben von Bedeutung sind.
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de