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Elternbeirat

Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre neu gewählt – mitmachen kann jede Mutter oder jeder Vater eines Schulkindes. Die Wahlen finden zu Beginn des Schuljahres statt. Die nächste Elternbeiratswahl findet zu Beginn des Schuljahres 2026/27 statt.

Aufgaben

Der Elternbeirat hat eine wichtige beratende und unterstützende Funktion, die in Artikel 65 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG geregelt ist.

 

Dazu gehören unter anderem:

  • Mitsprache und Beratung bei schulischen Themen aller Art (etwa organisatorische Fragen, Anschaffung zusätzlicher Lehrmittel, Schulveranstaltungen)
  • Vermittlung bei Fragen oder Problemen zwischen Eltern und Schule
  • Unterstützung bei der Organisation von Festen und Projekten

Mitglieder

  • 1. Vorsitzende: Anita Schletter

  • 2. Vorsitzende: Michelle Besser

  • Finanzen:

  • Schriftführerin: Katharina Hörmann, Angelika Baumgartner, Barbara Hartl, Stefanie Oberpriller

  • Weitere Beiratsmitglieder: